© www.haggishunter.de Haustiere (Hund, Katze, Maus) Die Einreise mit Haustieren ist immer noch ein kleines Problem, wenn man nach GB will. Wenn man jedoch die Vorschriften beachtet, kann unter normalen Umständen nichts passieren. >>>SOWEIT FIFFI KEINEN SCHLECHTEN EINDRUCK HINTERLÄSST, BEI DER EINREISE. <<< Aktuelle Meldung!!! : www.ukingermany.fco.gov.uk/de Nur für Tiere aus Ländern der Europäischen Union  Hunde und Katzen Alle Informationen können unter PETS-INFORMATIONSPAKET (Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde u. Katzen) gefunden werden. Bitte drucken und lesen Sie das komplette Paket. Falls Sie noch irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit der Helpline des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in Verbindung. DEFRA PETS Helpline: Tel: +44 (0)870 241 1710 (Mon - Frei: 9:30 bis 18:00 Uhr) Fax: +44 (0)1245 351162 E-mail: quarantine@animalhealth.gsi.gov.uk <mailto:%20quarantine@animalhealth.gsi.gov.uk> (Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der E-mail an.) Website: www.defra.gov.uk/wildlife-pets/travel/pets/index.htm <http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/ pets/index.htm> Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU fest. Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen und zwar in dieser Reihenfolge. Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Bitte lesen Sie die Informationen für im oben genannten Info-Pack. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in zugelassenen Verkehrs- unternehmen (s.u) müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunter- nehmen auf zugelassenen Routen nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden. Gefährliche Hunde Auszug aus der Veröffentlichung "Types of Dogs Prohibited in Great Britain" (in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (DEFRA). Aus- führlichere Informationen (auf Englisch) finden Sie auf der DEFRA-Webseite unter dangerous dogs <http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/index.htm> Auszug, vom Britsh Embassy Berlin Auszug, vom Britsh Embassy Berlin Weiter