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Auszug, vom Britsh Embassy Berlin
Auszug, vom Britsh Embassy Berlin
Stand 01.01.2012
In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen
Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen
Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes
über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull
Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.
Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung ent-
standene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerk-
male des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale
für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind.
Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird
absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff
oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.
Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit
einem in Irland
gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züch-
ter von Kampfhunden auch noch andere Namen.
Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitge-
führte Hund nicht eine m verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen
ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein,
dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier
die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist.
Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr
vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn
man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden
könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
Über Frettchen, Hauskaninchen, andere als Heimtiere gehaltene Nagetiere und Pferde bitte selbst informieren!
Microchip Ja Ja
Tollwutimpfung Ja Ja
EU-Heimtier- Ja Ja
ausweis
Blutuntersuchung ja NEIN
Hunde/ Katzen
Wartefrist vor der 6 Monate ab dem 21 TAGE nach der Tollwutimpfung
Einreise Tag vor der Blutabnahme
Zeckenbehandlung Ja (24-48 Std. vor der NEIN
Abfertigung zur
Einreise GB)
Bandwurmbehandlung Ja (24-48 Std. vor der JA, nur für HUNDE!
Abfertigung zur Einr.GB) 24-120 Std. vor der geplanten Ankunftszeit in GB.
Was zu tun ist Bis 31.12.2011 Ab 01.01.2012